Neue Fortbildungsverordnungen Medienfachwirt und Industriemeister – Fachrichtung Printmedien – Übergangsfrist bis Mai 2023

Starre Produktionsketten wandeln sich zu variablen Produktionsnetzen und die Komplexität der Tätigkeiten steigt aufgrund der größeren Produktvielfalt sowie der zunehmenden Individualisierung und Personalisierung. Die voranschreitende Vernetzung von Digital- und Printmedien erfordert die Kompetenz, die Produktionsprozesse des gesamten Ablaufs zu begleiten. Inhaltlich und strukturell erfolgte eine Aktualisierung entsprechend der geänderten Anforderungen an Führungskräfte im mittleren Management.

Daher werden in den neuen Verordnungen Geprüfter Medienfachwirt und Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Printmedien die Grundlagen der Digital- und Printproduktion einschließlich der Kalkulation und Planung für alle Absolventen im gemeinsamen Teil Medienproduktion unter „Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion“ behandelt.
In den Wahlpflichtqualifikationen erfolgt die Spezialisierung und die fachspezifische Vertiefung auch bereits behandelter Themen. In der schriftlichen Prüfung zur Medienproduktion und bei der Aufgabenstellung der Projektarbeit wird die Wahlpflichtqualifikation berücksichtigt.

Beim Industriemeister – Fachrichtung Printmedien kann in dem handlungsspezifischen Teil zwischen „Druck und Druckveredelung“ oder „Druckweiterverarbeitung“ gewählt werden. Dies ermöglichte die Integration des Industriemeisters – Fachrichtung Buchbinderei. Die Medienfachwirte haben weiterhin die Wahl zwischen „Printmedien“ und „Digitalmedien“.

In Zusammenarbeit mit dem ZFA wird die Informationsbroschüre zum Industriemeister und Medienfachwirt überarbeitet.

Zukünftig wird auf dem Zeugnis eine Gesamtnote ausgewiesen. Um der Bedeutung der Projektarbeit gerecht zu werden, fließt diese mit 40 % in die Gesamtnote ein. Die beiden schriftlichen Prüfungen in den handlungsspezifischen Qualifikationen zählen je 15 % und das arithmetische Mittel aus den vier Prüfungen in den grundlegenden Qualifikationen bildet die restlichen 30 %. Auf dem Zeugnis Teil B erfolgt die Nennung des gewählten Wahlpflichtqualifikationsschwerpunktes. Da die Verordnung vor der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes in Kraft tritt, entfällt bei der Abschlussbezeichnung der Zusatz des „Bachelor Professional“.

Die vor diesem Termin angemeldete Prüfungen, auch für Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Buchbinderei, werden bis zum Ablauf des 31. Mai 2023 nach den alten Vorschriften zu Ende geführt.

Die Verordnungen können Sie auf der Seite des Bundesanzeigers heruntergeladen:

Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Printmedien

Geprüfter Medienfachwirt

Das komplette Rundschreiben finden registrierte Mitglieder hier.