Neue FAQs zum Homeoffice
Nach der neuen Verordnung müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Falle von „Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten“ anbieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn dem keine „zwingenden betriebsbedingten Gründe“ entgegenstehen. Dadurch sollen im Rahmen des Infektionsschutzes Kontakte am Arbeitsort und auf dem Weg zur Arbeit reduziert werden. Arbeitnehmer sind aber nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen.
- Der aktuelle vdmno-Vlog zum Thema Homeoffice mit Martin Maischak | Referat Recht
Am 22. Januar 2021 wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) des Bundesarbeitsministeriums im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Corona-ArbSchV tritt am 27. Januar 2021 in Kraft und gilt zunächst bis zum 15. März 2021.
Aktuelle Fragen hierzu sowie rund um die Einführung von Homeoffice und mobiler Arbeit beantwortet ein FAQ-Papier des bvdm.
Welche Tätigkeiten sich für die Arbeit von zu Hause aus eignen, entscheidet der Arbeitgeber, allerdings können die Arbeitsschutzbehörden diese Entscheidung überprüfen. Es empfiehlt sich daher, die Gründe der Entscheidung dafür, ob sich Tätigkeiten für die Arbeit von zu Hause eignen oder nicht, zu dokumentieren. Ebenso sollte der Arbeitgeber festhalten, welchen Arbeitnehmern dies angeboten wurde und ob das Angebot angenommen oder abgelehnt wurde.
- FAQ-Papier „Homeoffice und mobile Arbeit“ des bvdm
Der bvdm hat vor dem Hintergrund der Corona-ArbSchV das im letzten Jahr erarbeitete FAQ-Papier „Homeoffice und mobile Arbeit“ überarbeitet.
Die überarbeitete Fassung der Homeoffice FAQs finden Sie als registriertes Mitglied hier.
Neben Antworten auf die aktuell häufigsten Fragen rund um Homeoffice und mobile Arbeit enthält das FAQ-Papier Formulierungsvorschläge für einzelvertragliche Vereinbarungen und Betriebsvereinbarungen zur mobilen Arbeit.Sie haben Fragen zum Thema Homeoffice? Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.
- Checkliste für ergonomisches Arbeiten im Homeoffice
Das Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung informiert mit einer Checkliste über die wichtigsten Arbeitsschutzanforderungen im Homeoffice. Beschäftigte können mit dieser ihr eigenes heimisches Büro prüfen und gegebenenfalls verbessern. Auf folgende Themen geht die Checkliste unter anderem ein: Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation.