Neue Vorlagen für Ausbildungsverträge
Das neue Berufsbildungsgesetz ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
- Änderungen im aktualisierten Ausbildungsvertragsmuster
Dauer der Ausbildung
Die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung, die bisher Personen in besonderen Lebensumständen vorbehalten war, steht nun allen Auszubildenden offen, sofern das Einverständnis des Ausbildungsbetriebs vorliegt. Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend, jedoch höchstens um das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer in Vollzeit.
Pflichten des Ausbildenden
Auch Fachliteratur zählt nun zu den Ausbildungsmitteln, die kostenlos zur Verfügung zu stellen sind.
Pflichten des Auszubildenden
Der Ausbildungsnachweis kann analog oder digital geführt werden. Diese Entscheidung muss im Vertrag festgehalten werden.
Ausbildungszeit, Anrechnung und Urlaub
An Berufsschultagen mit Unterrichtsbeginn vor 9 Uhr dürfen die Auszubildenden vorher nicht im Betrieb beschäftigt werden. Des Weiteren sind die Auszubildenden an Berufsschultagen mit mehr als fünf Unterrichtsstunden einmal in der Woche freizustellen. An dem Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung der Auszubildenden muss ebenfalls ein Freistellung erfolgen.
Alle 2020 neu abgeschlossenen Berufsausbildungsverträge müssen das Ausbildungsvertragsmuster, beinhalten. Ein Muster und das Merkblatt aus dem Bundesanzeiger finden Sie hier.
Sobald der DIHK diesen aktualisierten Vertrag zur Verfügung stellt, verlinken wir zu der Seite. Bitte stellen Sie bis dahin bei ihrer zuständigen IHK sicher, dass Sie mit dem aktuellsten Ausbildungsvertragsmuster arbeiten.
Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.