Mindestlohn steigt in zwei Stufen, FDP will Minijob-Grenze anpassen

Der Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2019 auf 9,19 € und ab 1. Januar 2020 auf 9,35 € pro Stunde. Arbeitgeber müssen die Einhaltung des Mindestlohns sicherstellen und insbesondere prüfen, ob die vereinbarte Arbeitszeit bei Minijobs angepasst werden muss. Die FDP hat vorgeschlagen, die 450 €-Grenze künftig dynamisch an den Mindestlohn zu koppeln.

Die Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit wird die Entscheidung der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2018 umgesetzt. Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 9,19 € ab dem 1. Januar 2019 und auf 9,35 € ab dem 1. Januar 2020 wirkt sich insbesondere auf die Vertragsgestaltung bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs) aus. Da die Geringfügigkeitsgrenze (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) weiterhin bei 450 € pro Monat liegt, können in Minijobs künftig maximal rund 48 statt bisher 50 Stunden im Monat gearbeitet werden (ab 1. Januar 2019 max. 48,96 Stunden / ab 1. Januar 2020 max. 48,12 Stunden).

  • Gesetzentwurf zur Dynamisierung der Verdienstgrenze

Der bvdm hat in seiner Stellungnahme vom 2. März 2018 zur Anpassung des Mindestlohns eine Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs parallel mit der Erhöhung des Mindestlohnes gefordert. Die Bundestagsfraktion der FDP hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung der Verdienstgrenzen der geringfügigen Beschäftigung vorgelegt, hierzu hat am 26. November 2018 eine öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales stattgefunden. Inhalt des Gesetzentwurfs ist eine Dynamisierung der Verdienstgrenze der geringfügigen Beschäftigung. Die Grenze soll nach Vorstellung der FDP jeweils beim 60-fachen des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns liegen. Über die weitere Entwicklung und darüber, ob der Gesetzgeber den Vorschlag der FDP-Fraktion umsetzt, werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

  • Informationen für Mitglieder der Verbände

An die Erhöhung des Mindestlohns angepasste Musterarbeitsverträge für Minijobber erhalten Mitglieder kostenlos bei uns.

Der Leitfaden des bvdm zum gesetzlichen Mindestlohn wird derzeit überarbeitet und zum Jahreswechsel zur Verfügung stehen.

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