Mindestlohn steigt bis Juli 2022 in vier Schritten auf 10,45 Euro

  • Die Festlegung des Mindestlohns
    Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) hat die paritätisch – aus je drei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie einem stimmberechtigten Vorsitzenden – besetzte Mindestlohnkommission (MLK) alle zwei Jahre über eine Anpassung des Mindestlohns zu beschließen. Die nächste Anpassung hat danach mit Wirkung zum 1. Januar 2021 zu erfolgen.
    Die MLK hat in ihrer Sitzung am 30. Juni 2020 eine Erhöhung des Mindestlohns von aktuell 9,35 Euro zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro pro Stunde empfohlen. Diese Empfehlung wird Bundesarbeitsminister Heil nun per Rechtsverordnung umsetzen.
  • Stellungnahme bvdm

Der Beschluss der Mindestlohnkommission ist abrufbar auf der Homepage der MLK www.mindestlohn-kommission.de.
Die Stellungnahme des bvdm finden Sie auch auf der Internetseite des bvdm www.bvdm-online.de.

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