Lieferkettenkommunikation zu Konfliktmaterialien
Bei den Verbänden Druck und Medien häufen sich Rückfragen seitens der Mitglieder, wie mit Anfragen zur Berichterstattung von Konfliktmaterialien innerhalb der Lieferkette umgegangen werden soll.
Hintergrund für die Abfrage des Einsatzes von Konfliktmaterialien ist der Dodd-Frank Act (kurz für Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act), einer US-Verordnung, die u.a. Berichts- und Offenlegungspflichten hinsichtlich der Verwendung von Konfliktmineralien vorschreibt. Es handelt sich dabei um die Rohstoffe Zinn, Tantal, Gold und Wolfram (3TG), die aus der Demokratischen Republik (DR) Kongo oder ihren Nachbarstaaten stammen. Der Dodd-Frank Act enthält Vorschriften zum Umgang mit diesen Konfliktmineralien, die für die Herstellung vieler Verbrauchsgüter, insbesondere in der Automobil-, Luftfahrt-, Elektronik-, Verpackungs-, Bau-, Beleuchtungs-, Maschinenbau- und Werkzeugindustrie verwendet werden.
Mit dem Dodd-Frank Act will man erreichen, dass keine gewaltsamen Konflikte und Menschenrechtsverletzungen mehr in den genannten Regionen mitfinanziert werden.
Alle an der US-Börse gelisteten Unternehmen müssen Offenlegungspflichten nachkommen, aus denen hervorgeht, ob die genannten 3TG-Ressourcen in ihren Produkten enthalten sind (sog. Conflict Mineral Declaration). Die Regelungen gelten nicht, wenn die Rohstoffe zwar im Produktionsprozess eingesetzt werden, nicht aber im Produkt selbst Anwendung finden. Da das Gesetz jedoch Anforderungen an dessen gesamte Lieferkette bis hin zum Schmelzer und der Abbaumine stellt, sind auch sämtliche Zulieferer oder Sublieferanten mittelbar betroffen.
Die Offenlegungspflicht wird in der Praxis durch die Lieferkette weitergereicht. Zunehmend erhalten auch unsere Mitgliedsbetriebe in Deutschland von ihren Abnehmern aus den USA bzw. von Zwischenabnehmern, die in die USA weiterliefern, die Aufforderung, Erklärungen zu verwendeten Rohstoffen und deren Herkunft abzugeben. Praktisch geschieht die Informationsübermittlung z.B. über eine Excel-Berichtsvorlage für die Kommunikation innerhalb der Lieferkette, die von der Conflict-Free Sourcing Initiative (cfsi) entwickelt wurde. Mit ihr werden Informationen zum Mineralherkunftsland, den Hütten und Raffinerien abgefragt.
Bei der Beantwortung von Fragen zu Konfliktmineralien in Produkten und deren Herkunft sollten deutsche Unternehmen auf nachvollziehbare Weise und nach bestem Wissen und Gewissen vorgehen. Es empfiehlt sich, sich eng an den Vorgaben des Dodd-Frank Acts und den Ausführungsbestimmungen zu orientieren. Dabei ist zu beachten, dass der Dodd-Frank Act keine „Bestätigung“ oder „Versicherung“ der Aussage verlangt, sondern die Erklärung nach bestem Wissen und Gewissen ausreicht. Sec. 1502 des Dodd-Frank Acts verlangt ausschließlich, dass aus ihr hervorgeht, dass es nach eigener nachvollziehbarer Überprüfung keinen Grund gibt, davon auszugehen, dass in den Produkten eingesetzte Konfliktmineralien aus der DR Kongo oder Nachbarstaaten stammen.
Weiterführende Informationen sind hier zu finden: https://www.sec.gov/opa/Article/2012-2012-163htm—related-materials.html
Bei der Herstellung von Druckfarben und den Hilfsstoffen der Druckindustrie werden Mineralien oder Metalle, die Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthalten und im Rahmen des Dodd-Frank Wall Street Reform Act (Sec. 1502) sowie im Rahmen der Verordnung (EU) 2017/821 meldepflichtig sein könnten, nach Informationen des Verbandes der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie nicht absichtlich als Rohstoffe eingesetzt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass Spuren dieser Stoffe im Endprodukt vorhanden sind, welche aus dem Herstellungsprozess der Rohstoffe als unbeabsichtigte Verunreinigung stammen.