Kurzarbeitsregelungen – bvdm setzt sich für Verlängerung ein

  • Stellungnahme des bvdm
    Der bvdm drängt auf eine schnellere Entscheidung und hat sich daher an die Bundesministerien für Arbeit und Wirtschaft gewandt und gefordert, die aktuellen Regelungen bis Ende 2021 zu verlängern.
    Angesichts der Corona-Krise sollte die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld zu den aktuellen Bedingungen auch noch im Jahr 2021 ermöglicht werden, um so Belastungen für Betriebe durch neue Regulierungen zu vermeiden.
    Die Bundesregierung will im September entscheiden, ob Kurzarbeit unter den aktuellen Bedingungen auch im nächsten Jahr noch zur Verfügung stehen soll.
    Die Stellungnahme des bvdm finden registrierte Mitglieder hier.
    In der Druckindustrie haben im Zeitraum März bis Juni 2020 insgesamt 5.374 Betriebe Kurzarbeit angezeigt, für insgesamt 85.249 Beschäftigte. Dies entspricht rund 70 % der Betriebe und rund 68 % der Beschäftigten der gesamten Branche. Zwar besteht Hoffnung, dass die Konjunktur im Herbst wieder anzieht, erfahrungsgemäß gehört aber die Druck- und Medienindustrie zu den Branchen, die sich insgesamt langsamer erholen, da beispielsweise Werbekunden nur verzögert ihre Budgets wieder hochfahren.
  • Krisenregelungen verlängern
    Aus diesem Grund fordert der bvdm, die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes durch Verordnung von 12 auf 24 Monate auszudehnen und die Sonderregelungen der Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit bis Ende 2021 zu verlängern.
    – Herabsetzung des Schwellenwertes
    – Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden
    – Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
    – Nichtanrechnung von Einkommen aus einem Minijob oder einer anderen Nebenbeschäftigung bis zur Höhe des Soll-Entgelts
    Diese Punkte erleichtern den Zugang zu Kurzarbeitergeld erheblich und führen zu einer deutlichen finanziellen Entlastung der Betriebe.
  • Belastungsmoratorium einhalten
    In seiner Stellungnahme fordert der bvdm ferner, dass die wirtschaftliche Erholung nicht durch zusätzliche Regulierung erschwert werden darf. Im April 2020 hatte sich die Koalition verpflichtet, darauf zu achten, Belastungen für Beschäftigte und Unternehmen durch Gesetze und andere Regelungen möglichst zu vermeiden. Daran sollte sich die Politik auch im Herbst noch erinnern und beispielsweise das schon lange drohende Verbot sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse ad acta legen.

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