Kurzarbeitergeld: Längere Bezugsdauer für Altfälle aus 2019

- U:DO– Kurzarbeit beantragen
Wie es zu dieser Seite kam
In der Zeit vom 20. bis zum 22.03.2020 wurde ein Hackathon mit dem Namen “wirvsvirus” veranstaltet. Dieser Hackathon wurde von der Bundesregierung unterstützt und hatte zum Ziel, digitale und analoge Lösungen zur besseren Bewältigung der Corona-Kriese zu erstellen. Diese Webseite entstand im Rahmen dieses Hackathon.
Für Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist, wird die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 21 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2020, verlängert.
Die Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (Kurzarbeitergeld-Bezugsdauerverordnung – KugBeV) wurde am 20. April 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Der im Verordnungsentwurf noch vorgesehene Termin des Inkrafttretens zum 31. März 2020 wurde nach massivem Einsatz der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) jetzt auf den 31. Januar 2020 vorgezogen.
Damit wird ermöglicht, dass auch Unternehmen, die eine zwölfmonatige Bezugsdauer bereits im Januar, Februar oder März 2020 voll ausgeschöpft haben, ab dem 1. April erneut Kurzarbeitergeld nutzen können, ohne eine dreimonatige Wartefrist erfüllen zu müssen. Auch in diesen Fällen bleibt es insgesamt bei der maximal 21-monatigen Bezugsdauer.
Im Herbst soll geprüft werden, ob und inwieweit weiterer Regelungsbedarf besteht.