Kurzarbeitergeld bei Auftragsengpässen aufgrund des Corona-Virus

Wenn Unternehmen aufgrund des Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten. Dies hat die Bundesagentur für Arbeit klargestellt.
Die entsprechende Meldung finden Sie hier: arbeitsagentur.de

Die BDA hatte hierauf bereits im Rahmen des Leitfadens zu arbeitsrechtlichen Folgen einer Pandemie hingewiesen.
Dieser Leitfaden wird laufend aktualisiert, die neue Fassung vom 2. März finden Sie hier.

  • Online zum Kurzarbeitergeld

  • Erleichterter Zugang zu Kurzarbeitergeld nötig
  • „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ reicht nicht aus

Das komplette Rundschreiben finden registrierte Mitglieder hier.