Kurzarbeitergeld bei Auftragsengpässen aufgrund des Corona-Virus
Wenn Unternehmen aufgrund des Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten. Dies hat die Bundesagentur für Arbeit klargestellt.
Die entsprechende Meldung finden Sie hier: arbeitsagentur.de
Die BDA hatte hierauf bereits im Rahmen des Leitfadens zu arbeitsrechtlichen Folgen einer Pandemie hingewiesen.
Dieser Leitfaden wird laufend aktualisiert, die neue Fassung vom 2. März finden Sie hier.
- Online zum Kurzarbeitergeld
- Erleichterter Zugang zu Kurzarbeitergeld nötig
- „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ reicht nicht aus
Das komplette Rundschreiben finden registrierte Mitglieder hier.