Kurzarbeitergeld 2021

  • FAQ-Papier der Deutschen Arbeitgeberverbände
    Zu Jahresbeginn hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ihr FAQ-Papier zum Kurzarbeitergeld aktualisiert. Im Vergleich zur letzten Version ergaben sich Aktualisierungen und Korrekturen, insbesondere bei den Themen „Erholungsurlaub“, „Weihnachts- und Urlaubsgeld“ sowie „Weiterbildung“.
  • Weisung der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld 2021
    In der Fachlichen Weisung „Regelungen zum Verfahren Kurzarbeitergeld für das Jahr 2021“ (Nr. 202012024) werden einige Verfahrensvereinfachungen des Jahres 2020 bis 31. Dezember 2021 verlängert und weitere Regelungen getroffen. Wesentlicher Inhalt:
    Verfahrensvereinfachungen
    Die mit Weisung 202003015 getroffenen Verfahrensvereinfachungen werden ab 1. Januar 2021 teilweise aufgehoben. Der Kurzantrag kann bis Ende 2021 weiter verwendet werden. Sofern zusätzlich die Förderung nach § 106a SGB III (Qualifizierung während Kurzarbeit) beantragt wird, kann der Kurzantrag nicht genutzt werden.
    Einmalzahlungen
    Erholungsurlaub
    Arbeitsausfälle an Sonn- und Feiertagen
    Nachträgliche Antragstellung
    Bescheinigung höherer Leistungssatz
    Grenzgänger
  • Pauschalierte Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld 2021
    Die BA hat ferner Tabellen mit den pauschalierten Nettoentgelten zur Berechnung des KuG im Jahr 2021 veröffentlicht. Aufgrund des erhöhten Satzes bei längerer Bezugsdauer sind mehrere Tabellen zu beachten:
    Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2021, 67/60%
    Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2021, 77/70%
    Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2021, 87/80%
    Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes – Auszubildende bis 325 € brutto 2021, 67/60%
    Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes – Auszubildende bis 325 € brutto 2021, 77/70%
    Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes – Auszubildende bis 325 € brutto 2021, 87/80%
    Der Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung ist bereits am 23. November 2020 (BAnz AT 23.11.2020 B1) veröffentlicht worden.
  • Weisung zum Beschäftigungssicherungsgesetz
    Die BA hat eine Fachliche Weisung zu „Weiterbildung während Kurzarbeit, Hinzuverdienstmöglichkeiten und der Erhöhung des KuG ab dem 4. und 7. Bezugsmonat“ veröffentlicht (Nr. 202012014). Diese bildet die durch das Beschäftigungssicherungsgesetz geänderte Rechtslage ab.
    Erläutert werden die Vorgaben zum erhöhten Kurzarbeitergeld bei längerer Bezugsdauer, wie auch die Regelung, nach der ein während des Bezugs von KUG aufgenommener Minijob anrechnungsfrei bleibt. Ferner sind Erläuterungen zur Förderung der Weiterbildung während des Bezugs von KuG enthalten:
    Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen
    Erstattung von Lehrgangskosten

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