Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld: Leitfaden des bvdm

Zur Unterstützung und Information der Betriebe, die auf Grund der Ausbreitung des Coronavirus die Einführung von Kurzarbeit planen, hat der bvdm einen Leitfaden erstellt. Als eingeloggtes Mitglied des vdmno können Sie sich mit dem folgenden Link den Leitfaden herunterladen.

Es klappt nicht? Bitte senden Sie eine Mail an Inge Oberheide und Sie erhalten den Leitfaden per Mail.

  • UNSERE EMPFEHLUNG
    Die Erleichterungen sollen rückwirkend ab 1. März 2020 greifen. Daher empfehlen wir, bereits jetzt Kurzarbeit anzuzeigen und arbeitsrechtlich einzuführen, sofern noch nicht geschehen. Anzeigen, die allein wegen des nicht erfüllten Drittelerfordernisses oder wegen des Einbringens von Minusstunden abzulehnen wären, wird die Bundesagentur für Arbeit bis zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung zurückstellen und dann schnellstmöglich bescheiden.

 

Die Bundesregierung wird in Kürze eine Verordnung mit erleichterten Kurzarbeitergeldregelungen erlassen.