Kurzarbeit: Regelungen bis Ende Juni 2023
Bis Ende 2022 können Betriebe unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeitergeld zur Bewältigung der Krisenlage nutzen. Weitere Sonderregelungen sind bis Mitte 2023 möglich. Aktuelle Weisungen und FAQs informieren über die aktuellen Bedingungen.
Das komplette Rundschreiben mit näheren Ausführungen und einem „One Pager“ der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Kurzarbeitergeld und steigende Energiepreise können registrierte Mitglieder hier #downloaden