“Klimaschutz Sofortprogramm 2022” beschlossen

Am 24. Juni 2021 hat der Bundestag das Klimaschutzgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz treten deutlich strengere Klimaschutzziele in Kraft.
Das Gesetz sieht vor, dass Deutschland bis zum Jahr 2030 mindestens 65 Prozent weniger Treibhausgase ausstößt als im Jahr 1990. Bisher waren nur 55 Prozent vorgegeben. Bis 2040 sollen die CO2-Emissionen um 88 Prozent fallen. Im Jahr 2045 – und damit fünf Jahre früher als im bisherigen Klimaschutzgesetz – soll Deutschland klimaneutral sein.
Bis zu diesem Zeitpunkt muss es also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau erreichen. Nach dem Jahr 2050 soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden, als es ausstößt.

  • Das ist neu!
    Im jeweils jährlichen Klimaschutzplan sollen auch Auswirkungen auf die Beschäftigungsentwicklung, die Wirtschaftsstruktur, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse auch im ländlichen Raum sowie die Effizienz des Einsatzes von natürlichen Ressourcen berücksichtigt werden.
    Ab 2024 soll alle zwei Jahre der Klimaschutzbericht eine Darstellung zum Stand und zur weiteren Entwicklung der CO2Bepreisung innerhalb der Europäischen Union enthalten.
    Um die neuen Ziele zu erreichen, sind weitere Anstrengungen und Investitionen erforderlich. Einen kräftigen Impuls für weitere Investitionen hat die Bundesregierung mit dem Klimaschutz-Investitionsprogramm (Klimaschutz Sofortprogramm 2022) gesetzt.
    Das Programm enthält Maßnahmen für die Sektoren Industrie, Energie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Wälder und Moore sowie übergreifende Maßnahmen. Beispielsweise sollen im Rahmen dieses Sofortprogramms zusätzliche 4,5 Mrd. Euro in den Gebäudebereich zur Erhöhung der Energieeffizienz fließen.
    Die Entscheidungskompetenz über die künftige Ausgestaltung des klimapolitischen Rahmens wird jedoch der nächsten Bundesregierung vorbehalten bleiben, so dass dieses Sofortprogramm keine aktuelle Umsetzungsrelevanz hat.

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