KfW-Förderprogramm: Zuschüsse für E-Ladestationen in Unternehmen
Die staatliche KfW-Bank startet in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum 23. November 2021 ein Zuschussprogramm zur Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos (KfW-Programmnummer 441) im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Unternehmen.
Ziel der Förderung ist es, eine ausreichende Ladeinfrastruktur in Unternehmen zu schaffen und den Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zu erleichtern.
- Fördergegenstand
Gefördert wird der Kauf und die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen, bspw. privaten Grundstücken.
Die Ladestationen können dabei sowohl zum Aufladen von gewerblich genutzten Elektrofahrzeugen genutzt werden als auch zum Aufladen von privaten Elektrofahrzeugen von Beschäftigen der jeweiligen Unternehmen.
Im Einzelnen gefördert werden dabei:
der Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
der Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen
- Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände, gemeinnützige Unternehmen und Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.
- Zuschusshöhe und Förderhöchstmenge
Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtkosten (Anschaffung, Anschluss und Montage), ist aber auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt, wobei die Anzahl der Ladepunkte schon im Rahmen der Antragstellung bekannt gegeben werden muss.
Falls eine Ladestation mehrere Ladepunkte haben sollte, dann erhält das Unternehmen einen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt. Die maximale Zuschusshöhe beträgt aber insgesamt 45.000 Euro je Standort. Der Zuschuss wird direkt auf das entsprechende Firmenkonto überwiesen.
- Voraussetzung
Der für den Ladevorgang genutzte Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort z. B. aus einer Photovoltaik-Anlage bezogen werden.
– Die Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen, sonst kann kein Zuschuss beantragt werden.
– Unternehmen müssen den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragen.
– Die Frist zum Nachweis der durchgeführten Maßnahme beträgt 12 Monate ab Bestätigung des Zuschussantrags.
Eine Liste der geförderten Ladestationen bzw. der jeweiligen Herstellermodelle befindet sich auf der oben aufgeführten Webseite des KfW-Programms. Es existiert auch ein entsprechendes Förderprogramm für kommunale Körperschaften.
An weiterführende und detaillierte Informationen gelangt man über den nachfolgenden Link (KfW-Programmwebseite).