Corona: Antragsfristen Hilfskredite verlängert
Angesichts der Tatsache, dass sich die Coronalage zuletzt erneut verschärft hat, haben die Bundesregierung und die KfW-Bank das KfW-Sonderprogramm 2020 und das KfW-Schnellkreditprogramm bis zum 30. April 2022 verlängert.
Die Verlängerung betrifft die folgenden Corona-Hilfskreditprogramme der KfW-Bank (Programmcode in Klammern):
- KfW–Unternehmerkredit mit Haftungsfreistellung (037/047)
- ERP-Gründerkredit – Universell mit Haftungsfreistellung (075/076)
- Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung (855)
- KfW-Schnellkredit 2020 (078)
Hierbei werden auch die Kreditobergrenzen für einen überwiegenden Anteil der Kreditprogramme angehoben.
Änderung der Kreditobergrenzen beim KfW-Schnellkredit:
- Für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten beträgt die neue Obergrenze 2,3 Mio. Euro (bisher 1,8 Mio. Euro).
- Für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten beträgt die neue Obergrenze 1,5 Mio. Euro (bisher 1,125 Mio. Euro).
- Für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten beträgt die neue Obergrenze 850.000 Euro (bisher 675.000 Euro).
Änderung der Kreditobergrenzen beim KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit:
- Bei Laufzeiten von mehr als sechs Jahren wird die Kreditobergrenze von bisher 1,8 Mio. Euro auf 2,3 Mio. Euro erhöht.
Die allgemeine maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird jedoch beibehalten, sodass der Kredithöchstbetrag im Einzelfall von den oben angegebenen Höchstbeträgen abweichen kann.
Die Maßnahmen werden aller Voraussicht nach von der KfW zum 1. Januar 2022 umgesetzt werden. Zuvor müssen die „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ und die „Bundesregelung Beihilfen für niedrigverzinsliche Darlehen 2020“ jedoch angepasst und von der EU-Kommission genehmigt werden.
Das KfW-Sonderprogramm steht Unternehmen zur Verfügung, die den Vorgaben des „Temporary Framework“ der EU-Kommission entsprechend nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist nach wie vor ausgeschlossen.
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