Jahressteuergesetz 2020: Anpassungen und Änderungen
Das Jahressteuergesetz 2020 | Eine kurze Übersicht der Änderungen
- Einführung einer „Homeoffice-Pauschale“
Es wird eine Pauschale von 5 Euro pro Tag, begrenzt auf 600 Euro im Jahr – also für 120 Homeoffice-Arbeitstage – eingeführt.
Mit der Pauschale sollen „alle (Mehr-)Aufwendungen für die Nutzung der häuslichen Wohnung abgegolten“ sein. Die Regelung ist für nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2022 in der häuslichen Wohnung ausgeübte Tätigkeiten anzuwenden. - Verlängerung der Zahlungsfrist der „Corona-Prämie“ bis 30. Juni 2021
Der Steuerfreibetrag von maximal 1.500 Euro bleibt unverändert. Es wird also „lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrages“ gestreckt. - Erhöhung der Freigrenze bei Sachbezügen
Bisher sind Sachbezüge, die der Arbeitgeber kostenlos oder vergünstigt gewährt, bis zur Grenze von 44 Euro im Monat steuerfrei. Ab dem 1. Januar 2022 wird diese Freigrenze auf 50 Euro im Monat erhöht. - Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld
Seit der Verkündung des ersten Corona-Steuerhilfegesetzes können Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2020 steuerfrei geleistet werden. Nunmehr können Zuschüsse bis zum 31. Dezember 2021 steuerfrei ausbezahlt werden.
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