Inhalte der neuen Ausbildungsverordnung Mediengestalter/-in Digital und Print fertiggestellt
Der Mediengestalter Digital und Print zählt zu den beliebtesten Ausbildungsberufen. Um den sich ändernden Anforderungen und Tätigkeitsfeldern aufgrund technologischer und arbeitsorganisatorischer Entwicklungen gerecht zu werden, hat der bvdm zusammen mit ver.di unter dem Dach des ZFA eine Neuordnung initiiert. In diesem Zuge wurde neben der Aktualisierung der Berufsbildpositionen auch die Struktur des modular aufgebauten Ausbildungsberufes vereinfacht.
Als zuständiger Fachverband hat der bvdm die arbeitgeberseitige Federführung im Neuordnungsverfahren übernommen und konnte sieben ehrenamtliche Sachverständige als Vertreter/-innen der betrieblichen Praxis für eine Mitarbeit gewinnen.
Das Neuordnungsverfahren begann Mitte März 2022. Dank des großen Einsatzes der Sachverständigen wurde bei der sechsten Sitzung am 6./7. Juli in Bielefeld der Ausbildungsrahmenplan und die Verordnung fertiggestellt. Die Erstellung des Rahmenlehrplans wurde durch die von den Kultusministerien der Länder berufenen Lehrkräfte im September beendet. Nach der Zustimmung der zuständigen Gremien und Ministerien wird das BMWK die neue Verordnung voraussichtlich im ersten Quartal 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlichen. Die neue Verordnung wird dann zum 1. August 2023 in Kraft treten, pünktlich zum 25-jährigen Jubiläum des Ausbildungsberufes Mediengestalter/-in Digital und Print.
Der vorläufige Strukturentwurf sieht statt der bisher drei zukünftig vier Fachrichtungen vor. Dabei wurden auch die Bezeichnungen der Fachrichtungen geändert, um die inhaltliche neue Ausrichtung zu verdeutlichen. Prüfungsrelevante Wahlqualifikationen sind nur noch für die Fachrichtungen Printmedien und Digitalmedien vorgesehen (siehe Anhang Entwurf Struktur Mediengestalter Digital und Print, Stand 07.07.2022). Somit konnte die bisherige sehr komplexe Ausbildungsstruktur, die drei Auswahllisten mit bis zu 24 verschiedenen Wahlqualifikationen beinhaltete, wesentlich vereinfacht werden.
Inhaltlich erfolgte eine stärkere Berücksichtigung von Projektdurchführungen, Kommunikation sowie neuen digitalen Techniken und Anwendungen bei der Erstellung der neuen Ausbildungsverordnung und des neuen Ausbildungsrahmenplans. Die Inhalte der neuen Ausbildungsverordnung sowie des Ausbildungsrahmenplans dürfen erst nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt publiziert werden.
Mit dem geplanten Inkrafttreten der neuen Verordnung zum 1. August 2023 tritt die alte Verordnung außer Kraft. Dies bedeutet, dass alle Azubis, die zum Ausbildungsjahr 2023/24 beginnen nach den neuen, alle die vorher begonnen haben nach den alten Verordnungsregelungen geprüft werden. Ein Umschreiben des Ausbildungsvertrages auf die neue Verordnung ist nicht möglich.
Um die betrieblichen Ausbilder, die Prüfungsausschüsse und auch Berufsschulen über die Neuerungen zu unterrichten, sind für das kommende Jahr neben der Überarbeitung der ZFA‑Broschüre auch Informationsveranstaltungen durch die Verbände und Kammern geplant. Über die Termine werden wir Sie rechtzeitig informieren.