Corona: Änderung des Infektionsschutzgesetzes und Testangebotspflicht für Betriebe
Das Bundeskabinett hat bundesweit einheitliche Regelungen für die Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Der Bundestag wird sich am Freitag, 16. April 2021 mit dem Entwurf befassen, eine Beschlussfassung könnte dann in der darauffolgenden Woche erfolgen. Die Befassung des Bundesrates könnte in einer Sondersitzung in der gleichen Woche erfolgen, der Termin steht aber noch nicht fest. Die Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich, der Bundesrat könnte aber den Vermittlungsausschuss anrufen. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Zudem werden durch Änderungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung eine betriebliche Testangebotspflicht eingeführt sowie die Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Verordnung tritt am fünften Tag nach der Verkündung in Kraft, d. h. voraussichtlich im Laufe der nächsten Woche. Neben den dann bundesweit geltenden Vorschriften können in einigen Bundesländern jedoch weitere Vorgaben zu beachten sein.
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