Infektionsschutzgesetz: Änderungen beschlossen
Der Gesetzentwurf wurde in der Ausschussfassung am 18.11.2020 verabschiedet. Im Gesetz enthalten sind insbesondere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes.
Die wesentlichen Änderungen, die für Arbeitgeber relevant sind, finden Sie hier:
- Verlängerung des Entschädigungsanspruchs für Eltern bzw. betreuende Personen
- Entschädigungsanspruch auch bei Quarantäne des Kindes
- Ausschluss der Entschädigung bei vermeidbaren Reisen in Risikogebiete
- Definition „Risikogebiet“
- Rechtsweg
- Gesetzliche Grundlage für besondere Schutzmaßnahmen
- Inkrafttreten
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