Infektionsschutzgesetz: Änderungen beschlossen

Der Gesetzentwurf wurde in der Ausschussfassung am 18.11.2020 verabschiedet. Im Gesetz enthalten sind insbesondere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes.

Die wesentlichen Änderungen, die für Arbeitgeber relevant sind, finden Sie hier:

  • Verlängerung des Entschädigungsanspruchs für Eltern bzw. betreuende Personen
  • Entschädigungsanspruch auch bei Quarantäne des Kindes
  • Ausschluss der Entschädigung bei vermeidbaren Reisen in Risikogebiete
  • Definition „Risikogebiet“
  • Rechtsweg
  • Gesetzliche Grundlage für besondere Schutzmaßnahmen
  • Inkrafttreten

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