Heiligabend und Silvester: Arbeitsregelungen in der Druck- und Medienindustrie

Auch wenn Heiligabend und Silvester keine gesetzlichen Feiertage sind, gelten für die Arbeit an diesen beiden Tagen tarifliche Sonderregelungen.

Der in der Anlage beigefügte Leitfaden des bvdm enthält einen Überblick über die wichtigsten Regelungen für die betriebliche Praxis.

Der Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie (MTV) bestimmt, dass an Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) die Arbeitszeit grundsätzlich um 13:00 Uhr endet. Für die ausfallende Arbeitszeit wird entsprechender Lohnausfall bezahlt.

Wird im Betrieb länger als bis 13:00 Uhr gearbeitet, so haben die Arbeitnehmer nach dem Tarifvertrag Anspruch auf eine erhöhte Bezahlung. Für Schichtbetriebe gelten weitere Sonderregelungen, die eine Verkürzung der einzelnen Schichten auf 4 Stunden ermöglichen.

Der Leitfaden stellt die tariflichen Sonderregelungen für die Arbeit an Heiligabend und Silvester sowie deren Bezahlung im Überblick dar.

Für weitere Fragestellungen steht Ihnen Ihre Verbandsgeschäftsstelle gern zur Verfügung.

Das komplette Rundschreiben finden registrierte Mitglieder hier.