Handlungsleitfaden: Verwendung von Chromtrioxid

Für den Tiefdruck ist die Verwendung von Chromtrioxid bis zum Auslaufen der Zulassung am 21. September 2024 gesichert. Neue Anforderungen, die in dem Zusammenhang zu erfüllen sind, hat der bvdm in einem Handlungsleitfaden zusammengetragen.

  • Die Einsatzgebiete von Chromtrioxid
    Chromtrioxid wird für hartverchromte Funktionsbauteile wie beispielsweise in Druckmaschinen benötigt. Keine andere Beschichtungstechnologie bietet die gleichen Vorteile wie die Galvanisierung. Beispiele für verchromte Funktionsbauteile in der Drucktechnik sind z. B. der Gegendruckzylinder im Druckwerk, Feuchtwerkwalzen und Tiefdruckformen.
    Bei der Hartverchromung wird Chromtrioxid in wässriger Lösung (Chromsäure) eingesetzt. Da der Stoff sehr gefährlich (krebserregend) ist, sind an die Verwendung sehr hohe Gesundheits- und Umweltschutzauflagen geknüpft. Die fertige Chromschicht auf den Bauteilen birgt dagegen keine Gefahren. Daher beziehen sich die Auflagen nur auf den Verchromungsprozess selbst.
  • Der Leitfaden
    Nähere Informationen zur Genehmigung und den Auflagen hat der bvdm in einem Handlungsleitfaden zur Chromtrioxid-Anwendung einfließen lassen.
    Den Handlungsleitfaden können Sie als registriertes Mitglied hier downloaden.
  • Ist Ihr Unternehmenbetroffen?
    Die meisten Unternehmen der Druckindustrie sind nur indirekt bezüglich Liefersicherheit verchromter Maschinenbauteile betroffen. Unternehmen mit eigener Galvanik sind im Tiefdruck und teilweise im Flexodruck vertreten. Diese müssen ab jetzt die in der Zulassung festgelegten Auflagen erfüllen. Bis Mitte März 2021 müssen die Verwendungen gemeldet und Expositionsszenarien an die ECHA übermittelt werden. In der zweiten Jahreshälfte 2021 sind Messwerte zu erheben und ebenfalls zu melden.
    Zudem sollten die betroffenen Unternehmen sich bereits um die Zulassung nach 2024 kümmern. Von besonderer Bedeutung für die Tiefdruckbranche war der Antrag des sogenannten CTAC-Konsortiums, der von der Formulierung bis zur Anwendung eine ganze Reihe von Verwendungen von Chromtrioxid abdeckt. Somit musste nicht jeder der zumeist klein- und mittelständischen Galvanikunternehmen einen eigenen Zulassungsantrag stellen, der mit erheblichem bürokratischen und finanziellen Aufwand verbunden wäre.
  • Aussichten
    Ein Teil der Mitglieder des CTAC-Konsortiums hat sich zu einer Fortführung der Zulassung entschieden und will mittels eines Review Reports eine weitere Verlängerung nach 2024 erreichen. Diese soll dann aber nur noch für die beteiligten Unternehmen gelten. Interessierte Firmen können hierzu noch bis Ende März 2021 der antragstellenden Kanzlei Jones Day ihre Bereitschaft mitteilen. Der Erfolg einer weiteren Verlängerung hängt auch sehr von der Qualität der bereitgestellten Messdaten der Galvanikanwender ab. Auch hierzu sind weiterführende Informationen im Handlungsleitfaden enthalten.

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