Grundrente: Start 01.01.2021
- Anspruch auf Grundrente
Anspruch auf Grundrente hat, wer mindestens 33 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt hat, aber im Durchschnitt wenig verdient hat – über die gesamte Zeit höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes im Jahr. Ob ein Anspruch besteht, wird automatisch geprüft. - Einkommensgrenze
Es findet eine automatisierte Einkommensprüfung statt. Einkommen wird angerechnet, wenn es den Freibetrag von 1.250 Euro für Alleinlebende und 1.950 Euro für Paare übersteigt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Kapitalerträge und ausländische Einkünfte werden ebenfalls angerechnet. Einkommen über 1.250 Euro (1.950 Euro bei Paaren) wird zu 60 Prozent, Einkommen über 1.600 Euro (2.300 Euro bei Paaren) wird voll angerechnet.
- Betriebliche Altersversorgung
Als Anreiz für den Aufbau einer zusätzlichen arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung bei Geringverdienern wird der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EstG von derzeit maximal 144 Euro auf maximal 288 Euro angehoben. Gleichzeitig wird die monatliche Einkommensgrenze von heute 2.200 Euro auf 2.575 Euro erhöht. Die Tages-, Wochen- und Jahreswerte werden entsprechend angepasst. Ferner werden Freibeträge für langjährige Versicherung in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem sozialen Entschädigungsrecht und im Wohngeld eingeführt.
- Bewertung des bvdm
Beschlussempfehlung und Bericht des Bundestags-Ausschusses für Arbeit und Soziales finden Sie hier.
Das komplette Rundschreiben können registrierte Mitglieder hier downloaden