Gewährung des Spitzenausgleichs 2017 inkl. Handreichung

In diesem Zusammenhang hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks – ein Partnerverband des Bundesverbandes Druck und Medien – seine „Handreichung für Handwerksbetriebe des Produzierenden Gewerbes über Teilentlastung von der Energie- und Stromsteuer durch den Spitzenausgleich“ aktualisiert (Anlage). Diese informiert über die bei der Beantragung zu beachtenden Neuregelungen und bietet grundsätzlich auch für Druckunternehmen eine anwendungsnahe Informationsgrundlage zu diesem Themengebiet.