Gesetzlicher Mindestlohn: bvdm fordert Aussetzung der Erhöhung
- Arbeit der MIndestlohnkommision
Bis Ende Juni 2020 wird die Mindestlohnkommission der Bundesregierung ihren turnusgemäßen Bericht über die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorlegen und über dessen nächste Anpassung entscheiden. Hierzu hört die Kommission insbesondere Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften an und hat auch den bvdm erneut gebeten, eine Stellungnahme abzugeben.
Die Mindestlohnkommission muss nach § 9 MiLoG im Rahmen einer Gesamtabwägung prüfen, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden.
Die Mindestlohnkommission hat festgelegt, sich hierzu in der Regel an der Entwicklung der Tariflöhne in den beiden vorhergehenden Kalenderjahren zu orientieren. Danach würde der Mindestlohn, basierend auf dem Tarifindex zum Jahresende 2019, ab dem 1. Januar 2021 von derzeit 9,35 Euro um über 5 % auf ca. 9,83 Euro pro Stunde ansteigen. - Lage der Druckindustrie
- Forderungen des bvdm
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