Gaspreisbremse: Forderung nach überbrückenden Entlastungen und vorgezogener Einführung für KMUs

Am 10.10.2022 hat die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme einen Zwischenbericht für den Entwurf einer Gaspreisbremse vorgelegt. Die darin vorgeschlagenen Modelle weisen jedoch Unzulänglichkeiten auf. Der bvdm fordert daher eine Anpassung der Maßnahmen und die Einführung überbrückender Entlastungen.

Der bvdm hat sich daher erneut an Bundeswirtschaftsminister Habeck gewandt und eine terminlich vorgezogene Einführung der Gaspreisbremse auch für KMU gefordert. Es wird ausgeführt, dass eine Einmalzahlung im Dezember nicht ausreichend ist, um eine Entlastungslücke bis zum 1. März 2023 zu schließen. Das Schreiben des bvdm an Wirtschaftsminister Habeck finden registrierte Mitglieder #hier.

Unternehmen können sich auch direkt an ihre Wahlkreisabgeordneten wenden und darauf aufmerksam machen, dass die vorgestellten Ansätze zu kurz greifen und die bereits zugesicherte KMU-Erweiterung des Energiekostendämpfungsprogramms bisher nicht erfolgt ist. Idealerweise sollte die Bedeutung des Betriebes für die Region und die Auswirkungen der Energiepreissteigerungen für das Unternehmen dargestellt werden. Dabei bietet es sich an, etwaige Schreiben mit angekündigten Erhöhungen der Energielieferanten beizufügen.

Wir haben daher unseren Vorschlag für ein ‒ individuell anzupassendes ‒ Anschreiben an Wahlkreisabgeordnete

aktualisiert und an die neuen Gegebenheiten angepasst. Das Schreiben finden registrierte Mitglieder #hier.

Das komplette Rundschreiben können registrierte Mitglieder hier #downloaden