FAQ: Befristete Mehrwertsteuersenkung – aktualisierte Version – [Stand: 07.10.2020]
Seit dem 1. Juli 2020 gelten vorübergehend reduzierten Mehrwertsteuersätze. Durch die Steuerreduzierung entstehen bei Ihnen Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten möchten. Nun ist der Fragen- und Antwortenkatalog (FAQ) wieder aktualisiert worden. Sie erhalten Informationen über die umsatzsteuerliche Behandlung von Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Ausführungen bezüglich der zum Jahresbeginn 2021 wieder anstehenden Anpassung an die “normalen” Umsatzsteuersätze. Die Ausführungen verstehen Sie bitte als Hilfestellung im Umgang mit der befristeten Umsatzsteuersenkung zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020.
Den aktualisierten Fragen- und Antwortenkatalog finden registrierte Mitglieder hier.
Grundlage für den FAQ-Katalog ist das Schreiben vom Bundesfinanzministerium (BMF) „Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020“.
- Senden Sie uns Ihre Fragen!
Um eine möglichst umfassende Sammlung von branchenspezifischen Praxisfällen zu haben, ist es notwendig, dass uns diese weiter übermittelt werden. Hierfür reicht eine kurze E-Mail an wirtschaft@bvdm-online.de, in der stichwortartig der Fall und die damit einhergehende Problematik erklärt werden.
Eine Haftungsübernahme für die im FAQ-Katalog enthaltenen Informationen kann nicht gewährleistet werden. Der FAQ-Katalog gibt einen Überblick über die derzeit bekannten Einzelheiten der mit der Steuersenkung einhergehenden Abgrenzungsfragen und Auslegungsprobleme. Die Ausführungen liefern allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich aufdrängenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuersenkung.
Im Einzelfall sollte ein Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer aufgesucht werden, da die Verbände nicht befugt sind, eine rechtliche bzw. steuerliche Beratung vorzunehmen und die Lektüre dieses Dokuments eine individuelle steuerliche Beratung nicht ersetzen kann.
Das komplette Rundschreiben können registrierte Mitglieder hier downloaden.