FAQ: Befristete Mehrwertsteuersenkung
- Fragen- und Antworten zur Mehrwertsteuersenkung
Die Steuerreduzierung der Mehrwertsteuer ist mit einem großen Verwaltungsaufwand für Sie als Unternehmen verbunden. Bereits vor dem Inkraftreten sind sehr viele steuerliche Anwendungs- und Auslegungsfragen aufgeworfen worden. Auf der Grundlage des Entwurfs eines Verwaltungserlasses vom Bundesfinanzministerium hat der bvdm einen Fragen- und Antwortenkatalog erstellt.Unsere registrierten Mitglieder können den Katalog hier herunterladen.
Der Katalog greift zunächst elf Fragestellungen auf und wird im Laufe der nächsten Wochen aktualisiert und an sich neu ergebende Fragestellungen angepasst werden. Die Ausführungen sollen eine Hilfestellung im Umgang mit den sich aufdrängenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der befristeten Umsatzsteuersenkung zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020 bieten.
Eine Haftungsübernahme für die gegebenen Informationen kann nicht gewährleistet werden. Die FAQs geben vielmehr einen Überblick über die derzeit bekannten Einzelheiten der mit der Steuersenkung einhergehenden Abgrenzungsfragen und Auslegungsprobleme. Die Ausführungen liefern allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich aufdrängenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuersenkung.
Im Einzelfall sollte ein Steuerberater aufgesucht werden, da die Verbände nicht befugt sind eine rechtliche bzw. steuerliche Beratung vorzunehmen und die Lektüre dieses Dokuments eine individuelle steuerliche Beratung nicht ersetzen kann.
Das komplette Rundschreiben können registrierte Mitglieder hier downloaden.