FAQ: Befristete Umsatzsteuersenkung beendet
Die Umsatzsteuersätze sind zum 1. Januar 2021 wieder auf ihr ursprüngliches Niveau von 19 Prozent bzw. 7 Prozent angehoben. Der aktualisierte FAQ-Katalog enthält daher Informationen zum Umgang mit der anstehenden Umsatzsteueranhebung bei Anzahlungs- und Vorauszahlungsrechnungen. Eine Nichtbeanstandungsregelung wie im Juli 2020 wird es im Januar 2021 nicht geben.
Zudem enthält diese aktuelle Fassung Hinweise zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Dauerleistungen und langfristigen Verträgen im Rahmen der Anpassung der Steuersätze zum Jahreswechsel.
Eine Haftungsübernahme für die im FAQ-Katalog enthaltenen Informationen kann allerdings nicht gewährleistet werden. Der FAQ-Katalog gibt vielmehr einen Überblick über die derzeit bekannten Einzelheiten der mit der Steuersenkung einhergehenden Abgrenzungsfragen und Auslegungsprobleme. Die Ausführungen liefern allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich aufdrängenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuersenkung.
Im Einzelfall sollte ein Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer aufgesucht werden, da die Verbände nicht befugt sind, eine rechtliche bzw. steuerliche Beratung vorzunehmen und die Lektüre dieses Dokuments eine individuelle steuerliche Beratung nicht ersetzen kann.
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