Falsche Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit dem Verpackungsgesetz

Bezüglich der Registrierung im Verpackungsregister LUCID sind Betrugsfälle bekannt geworden, auf die der bvdm hiermit hinweist.

Seit dem 1. Januar 2019 sind laut VerpackG alle Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen verpflichtet, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Register LUCID zu registrieren. Zusätzlich sind Hersteller verpflichtet, sich an einem dualen System zu beteiligen und die in Verkehr gebrachten Verpackungen zu lizenzieren.

Laut Meldung der ZSVR wurden Betrugsfälle bekannt:

Derzeit sind Rechnungen im Umlauf, die den Anschein erwecken könnten, dass diese in direktem Zusammenhang mit einer Registrierung im Verpackungsregister LUCID der ZSVR stehen. Dies ist nicht der Fall. Die Absender der Zahlungsaufforderungen täuschen eine Institution oder Einrichtung des Bundes im Zusammenhang mit Verpackungen und dem Verpackungsgesetz vor.

Die Registrierung und Datenmeldung zu den Verpackungsmengen nach dem VerpackG sind ausschließlich bei der ZSVR möglich. Eine Registrierung kann darüber hinaus nicht von Dritten übernommen werden, sondern muss höchstpersönlich durchgeführt werden. Alle Tätigkeiten und/oder die Inanspruchnahme von Leistungen der ZSVR sind für die verpflichteten Unternehmen kostenfrei. Daher werden von der ZSVR keine Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen an Unternehmen versendet.

Hiervon unabhängig fallen für Hersteller im Rahmen der ausgeübten Systembeteiligung Lizenzkosten bei dem von ihm ausgewählten System für die Entsorgung der eigenen Verpackungen an. Diese Kosten werden weder von der ZSVR noch von ähnlichen Einrichtungen des Bundes in Rechnung gestellt.

Die vollständige Meldung lässt sich hier finden: www.verpackungsregister.org.