EU-CSRD-Richtlinie: Trilogverhandlungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nachdem die EU-Kommission im April 2021 eine Entwurfsfassung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) vorgelegt hatte, haben sich nun sowohl der Rat der Europäischen Union als auch das EU-Parlament zur EU-CSRD-Richtlinie positioniert und treten in Verhandlung miteinander.

Der Rat der EU schlägt u. a. vereinfachte Berichtsstandards für KMU vor, die durch entsprechende gesetzliche Vorgaben umgesetzt werden sollen. Die Vorgaben sollen für die anschließende Standardsetzung für KMU als Rechtsrahmen dienen. Die betriebliche Umsetzung der CSRD-Berichtspflichten soll bei börsennotierten KMU sowie kleinen Kreditinstituten und firmeneigenen Versicherungsunternehmen ab dem 1. Januar 2026 erfolgen. Dies bedeutet, dass die betroffenen KMU erstmalig im Jahr 2027 auf der Grundlage der Daten aus dem Jahr 2026 Bericht erstatten müssen.

Der Rat empfiehlt zudem, dass bis zum 31. Oktober 2023 sowohl sektorspezifische Berichtsstandards als auch Berichtsstandards für KMU durch die Europäische Kommission festgelegt werden sollen.

Inzwischen hat auch das Europäische Parlament eine Stellungnahme zum Kommissionsentwurf vorgelegt. Die Positionen sowie die Abweichungen der EU-Gesetzgeber zu den wesentlichen Inhalten der CSRD-Richtlinie finden sich in der tabellarischen Übersicht, die vom ZDH erstellt wurde.

Einen ausführlichen Hintergrund zum Thema Nachhaltige Finanzierung (mit dem Fokus auf die Handwerksbetriebe) finden Sie im (aktualisierten) „ZDH-FAQ zur Nachhaltigen Finanzierung“.

Die Trilogverhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem Rat der EU und dem EU-Parlament haben bereits begonnen. Die Verhandlungspartner wollen bis Ende Juni eine Einigung erzielen. Der bvdm wird diesen Prozess weiter begleiten.

Eine weitere zentrale Säule der EU-Strategie für Nachhaltige Finanzierung ist die EU-Taxonomieverordnung für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Der bvdm ist Mitglied im Arbeitskreis für Nachhaltige Finanzierung des ZDH und wird daher auch die KMU-bezogenen Entwicklungen im Taxonomieprozess weiterverfolgen und begleiten.

Das komplette Rundschreiben mit näheren Ausführung und einer Bewertung des bvdm können registrierte Mitglieder hier downloaden