Erweiterung der AGRAPA-Selbstverpflichtung geplant: Umstellung auf mineralölfreie Druckfarben bis zum 31. Dezember 2028
Der bvdm berichtet über die Entwicklungen zur geplanten Erweiterung der Selbstverpflichtungserklärung der AGRAPA gegenüber dem Umweltministerium. Darin soll zukünftig ein Zusatz aufgenommen werden, der die schrittweise Umstellung auf mineralölfreie Zeitungsdruckfarben bis zum 31. Dezember 2028 festschreibt.
- Inhalt der Selbstverpflichtungserklärung
Das Angebot der AGRAPA besteht darin, den Eintrag an Mineralöl durch Zeitungsdruckfarben bis zum 31. Dezember 2025 gegenüber dem Referenzjahr 2020 um 50 Prozent zu reduzieren. Bis zum 31. Dezember 2028 soll die Umstellung auf mineralölfreie Druckfarben vollständig erfolgt sein. Damit das Vorhaben im Rahmen einer Selbstverpflichtung der Branche gelingen kann, sind gemeinsame Anstrengungen der Verlage und der Druckereien erforderlich. Dies betrifft sowohl die Einhaltung der Verpflichtung, den Zeitungsdruck im avisierten Zeitraum auf mineralölfreie Farben umzustellen, als auch die Dokumentation der Bemühungen und Fortschritte gegenüber dem Ministerium.
- Aufruf der Mitglieder von bvdm, BDZV und BVDA zur Beteiligung an der Nachweisführung gegenüber dem Ministerium
Um die Erweiterung der AGRAPA-Selbstverpflichtungserklärung auf den Verzicht mineralölhaltiger Zeitungsdruckfarben gegenüber dem Umweltministerium zu einem Erfolg zu machen, ist die Mitwirkung der Branche unverzichtbar. Damit die Panelerhebung ein möglichst repräsentatives Bild der Branche zeichnet, sind alle Zeitungsdruckereien herzlich eingeladen, sich zu beteiligen und den Verbänden die notwendigen Daten jährlich zur Verfügung zu stellen. Neben den alljährlich wiederkehrend erhobenen Daten werden zunächst entsprechende Angaben aus dem Jahr 2020 benötigt, das als Referenzjahr für die Beurteilung des Projektfortschritts dient. Diese Datenerhebung erfolgt derzeit. Alle Angaben der Befragten werden selbstverständlich anonymisiert weiterverarbeitet und durch einen von der AGRAPA eingesetzten Wirtschaftsprüfer stichprobenartig überprüft.
Interessierte Mitglieder können sich bei Julia Rohmann (jr@bvdm-online.de) melden und den entsprechenden Erhebungsbogen erhalten.
Hinweis: Sollte Ihr Unternehmen gleichzeitig Mitglied im bvdm, BVDA oder in einem der Mitgliedsverbände des BDZV sein, ist es möglich, dass Sie diese Aufforderung mehrfach, d.h. auch von einem der anderen Trägerverbände erhalten.
- Das komplette Rundschreiben können Sie hier downloaden