Erneute Verlängerung diverser steuerlicher Corona-Hilfsmaßnahmen

Aufgrund der unvermindert anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise hat das Bundesfinanzministerium in Abstimmung mit den obersten Landesfinanzbehörden unterschiedliche steuerliche Erleichterungen bis Ende Juni bzw. Ende September 2022 verlängert. Hierzu zählen die zinslose Stundung von Steuerzahlungen, die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen im vereinfachten Verfahren. Ursprünglich sollten diese Maßnahmen Ende März bzw. Ende Juni des Jahres 2022 auslaufen. Die Umsetzung hat das BMF im Einvernehmen mit den obersten Landesfinanzbehörden über das entsprechende BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 mitgeteilt.

  • Stundung von Steuerzahlungen im vereinfachten Verfahren

Unternehmen, die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind und deshalb ihre bis zum 31. März 2022 fälligen Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuerzahlungen nicht leisten können, sollen die entsprechenden Zahlungen auf Antrag zinsfrei stunden können.

  • Anpassungen von Steuervorauszahlungen im vereinfachten Verfahren

Zudem können nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ von den Auswirkungen des Coronavirus betroffene Steuerpflichtige bis zum 30. Juni 2022 Anträge auf die Anpassung der Höhe ihrer Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 und 2022 stellen.

  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen im vereinfachten Verfahren

Falls ein Vollstreckungsschuldner (Steuerschuldner) unmittelbar und nicht unerheblich von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist und dies dem zuständigen Finanzamt bis zum 31. März 2022 mitteilt, sollen bis zum 30. Juni 2022 keine Vollstreckungsmaßnahmen bei allen bis zum 31. März 2022 rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern durchgeführt werden. Dabei werden bis zum 30. Juni 2022 keine Säumniszuschläge fällig.

Das komplette Rundschreiben können registrierte Mitglieder hier downloaden