Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist beschlossen. Wenngleich das Fördersystem nicht grundsätzlich reformiert wurde, gibt es zumindest einige für die Branche erfreuliche Entwicklungen im Vergleich zum Entwurf, den der bvdm kritisiert hatte.

  • Entwicklungen
    Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes musste angegangen werden, da die Förderung für die sogenannten Altanlagen zum Jahresbeginn 2021 ausgelaufen wäre.
    Vor dem Hintergrund der klimapolitischen Debatte und der Verschärfung des europäischen CO2-Minderungsziels sowie der Klimaneutralität musste auch das Erneuerbare-Energien-Ausbauziel für Deutschland nach oben hin angepasst werden. Das umlagebasierte Fördersystem bleibt bestehen, wie die damit einhergehenden Ausnahmen für industrielle Großverbraucher sowie die mit der EEG-Umlage verbundenen bürokratischen Berichtspflichten.
    Wenngleich unsere grundsätzliche Forderung nach einer vollständigen Finanzierung der EEG-Umlage aus Bundesmitteln nicht aufgegriffen wurde, konnten wir im Kontext einer Stärkung der PV-Bestandsanlagen sowie des Eigenstromverbrauchs punktuelle Erfolge erzielen.

Informationen zu den Forderungen des bvdm finden Sie hier.

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