Ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf elektronische Veröffentlichungen

Die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze bei gedruckten Büchern, Zeitschriften sowie Zeitungen und ihren elektronischen Pendants könnten bereits in diesem Jahr der Vergangenheit angehören: Der EU-Rat für Wirtschaft und Finanzen einigte sich darauf, künftig den ermäßigten Mehrwertsteuersatz bei digitalen Informationsmedien wie E-Books und E-Papers anzuwenden.

Nach den derzeit noch geltenden Mehrwertsteuervorschriften werden elektronisch erbrachte Dienstleistungen und damit elektronische Informationsmedien zum Normalsatz der Mehrwertsteuer besteuert, die gedruckten Veröffentlichungen hingegen zu ermäßigten Steuersätzen (in Deutschland sind es 19 % bzw. 7 %).

Der EU-Rat für Wirtschaft und Finanzen (Ecofin-Rat) hat sich am 2. Oktober 2018 auf einen Vorschlag geeinigt, wonach es den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gestattet sein wird, auf elektronische Informationsmedien ebenfalls ermäßigte Mehrwertsteuersätze anzuwenden. Die neuen Vorschriften treten zunächst vorübergehend in Kraft und sollen künftig von einem sogenannten „endgültigen“ Mehrwertsteuersystem ersetzt werden, zu dem die EU-Kommission bereits Anfang 2018 einen Vorschlag veröffentlicht hat.

Der Rat der Europäischen Union wiederum, dessen wichtigstes Entscheidungsgremium der Ecofin-Rat ist, wird die Richtlinie ohne weitere Aussprache annehmen, sobald die Texte in sämtlichen Amtssprachen fertiggestellt sind. Erst danach wird die deutsche Bundesregierung eine Anpassung im deutschen Mehrwertsteuerrecht vornehmen können. Weil die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes bei E-Books, E-Papers und anderen elektronischen Informationsmedien als ein politisches Ziel im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung die Anpassung umgehend umsetzt.

Der Bundesverband Druck und Medien betonte im Rahmen der im September 2016 durchgeführten öffentlichen EU-Konsultation zu ermäßigten Mehrwertsteuersätzen auf elektronische Veröffentlichungen die nachweisbaren Vorteile gedruckter Medien gegenüber deren digitalen Pendants. Er wies außerdem auf die abzusehenden negativen Auswirkungen einer Steuersatz-Angleichung auf die Nachfrageentwicklung der einzelnen betroffenen Printsegmente hin. Zudem sprach er sich für die Anwendung stark ermäßigter Mehrwertsteuersätze auf gedruckte Verlagserzeugnisse aus.