Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro – Referentenentwurf

Das Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anhebung des Mindestlohns umgesetzt werden soll. Nach dem vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn“ (MiLoEG) soll der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöht werden. Im Anschluss soll die Mindestlohnkommission zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 über die weitere Anpassung der Höhe des Mindestlohns beschließen.

Die in § 1 der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (MiLoDokV) geregelten Entgeltgrenzen, bis zu der die Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz gelten, sollen entsprechend der jeweils geltenden Mindestlohnhöhe dynamisiert werden.

Erste Bewertung des bvdm
Mit der Umsetzung dieses Referentenentwurfs würden Tarifautonomie und Vertrauensschutz schwer beschädigt. Dem Entwurf liegt ein falsches Verständnis von sozialer Marktwirtschaft, der Rolle der Sozialpartner und der Frage eines „gerechten Lohns” zu Grunde. Er höhlt die Entscheidung der Mindestlohnkommission aus, die den Mindestlohn zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro festgelegt hat.

Die kurzfristige Anhebung auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 greift der tariflichen Lohnentwicklung in Deutschland, gerade in der aktuellen Krisensituation, weit voraus. Über hundert geltende Tarifverträge sind direkt betroffen.

Der Referentenentwurf enthält im Übrigen keine Regelung zur Anpassung der Minijob-Grenze, wie dies im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Danach sollte diese für viele Branchen wichtige Grenze zeitgleich mit Anhebung des Mindestlohns auf 520 Euro erhöht werden. Diese Dynamisierung ist aus Sicht des bvdm unverzichtbar, um ständige Eingriffe in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zu vermeiden.

Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

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