Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns / Änderungen bei Mini- und Midi-Jobs

Der Bundesrat hat der außerplanmäßigen Erhöhung des Mindestlohns auf 12 € pro Stunde zum 1. Oktober 2022 zugestimmt. Gleichzeitig treten auch Änderungen für Mini- und Midi-Jobs in Kraft. Zuvor steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Juli 2022 regulär auf 10,45 € pro Stunde.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2022 das Gesetz zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ab 1. Oktober 2022 („Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ (Mindestlohnerhöhungsgesetz)), abschließend beraten und in der vom Bundestag verabschiedeten Form gebilligt. Nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in zwei Stufen in Kraft. Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,00 Euro gilt vom 1. Oktober an. Ebenso gelten die Neuregelungen zu Mini- und Midi-Jobs von diesem Tag an.

Den zugrundeliegenden Gesetzentwurf (BT-Drucksache 20/1408) finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/014/2001408.pdf

Das komplette Rundschreiben können registrierte Mitglieder hier #downloaden