Einheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung 2022

Insbesondere bei der Vergabe öffentlicher Aufträge benötigen Unternehmen oft eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Krankenkasse. Diese gibt Auskunft darüber, ob das Unternehmen regelmäßig seiner Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist.

Viele Betriebe empfinden es als bürokratische Belastung, dass die Krankenkassen unterschiedliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellen und dass das Verfahren der Beantragung verschieden ist. Die BDA hat sich daher mit Nachdruck für eine Vereinheitlichung eingesetzt. Hierauf reagierte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) am 23. März 2021 in seiner Besprechung mit den Krankenkassen bzw. Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene zur Vereinheitlichung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Näheres können Sie der beiliegenden Niederschrift des GKV-SV (Anlage) entnehmen. Spätestens ab 1. Januar 2022 sollen innerhalb der GKV gleichgerichtete Verfahrensweisen gelten.

Im nächsten Schritt wird die Überführung der einheitlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung in ein elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren vorbereitet.

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