Dienstreisen ins europäische Ausland: Was muss beachtet werden?
- Beantragung bei A1-Bescheinigung für kurze oder kurzfristige Dienstreisen
– Bei kurzzeitigen (bis zu 7 Tagen) Dienst- oder Geschäftsreisen kann die sogenannte A1-Bescheinigung grundsätzlich auch nachträglich beantragt werden.
– Für Frankreich und Österreich ein Nachweis mitgeführt werden, dass ein Antrag gestellt wurde, wenn die A1-Bescheinigung bei Reiseantritt noch nicht vorliegt.
- Für regelmäßig Reisende: A1-Bescheinigung für bis zu 5 Jahre
– Für Mitarbeiter, die regelmäßig in mehr als einem Mitgliedstaat der EU beruflich tätig sind, kann eine A1-Bescheinigung für die Dauer von bis zu 5 Jahren ausgestellt werden.
– Z. B. Fernfahrer, die regelmäßig in mehreren Mitgliedstaaten Güter transportieren oder Beschäftigte, die regelmäßig in anderen Mitgliedstaaten an Sitzungen teilnehmen.
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