Die Initiative „Letzte Werbung”: Aktuelle Entwicklungen
Mit unseren vdmno News Nr. 2/2019 haben wir bereits über die Initiative „Letzte Werbung“ berichtet. Nun möchten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen informieren.
- Beispiel Amsterdam: Forderung nach einem „Opt-In“-System für Briefkastenwerbung
Die Initiative „Letzte Werbung“ hat angekündigt, politisch die Einführung eines „Opt-In“-Systems in Bezug auf Briefkastenwerbung zu fordern. Das bedeutet, dass unadressierte Werbedrucksachen nur dann eingeworfen werden dürfen, wenn am Briefkasten ein „Ja“-Aufkleber angebracht ist. Ein solches System gibt es bereits in Amsterdam. Der niederländische Verband der grafischen Industrie (KVGO) sowie zwei weitere Verbände hatten gegen die neuen Regelungen der Stadt Amsterdam geklagt, sind jedoch in 1. Instanz unterlegen und haben Berufung eingelegt.
Infolge des Urteils besteht nunmehr eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass das „Opt-In“-System auch in anderen Städten in den Niederlanden eingeführt wird. Auch in Belgien und Frankreich wird die Einführung eines „Opt-In“-Systems diskutiert. In Frankreich wurde ein entsprechender Aufkleber bereits in Straßburg getestet.
„Letzte Werbung“ hat angekündigt, dass sie politisch darauf hinarbeiten werde, dass auch in Deutschland ein „Opt-In“-System eingeführt werde. Dies hätte voraussichtlich spürbar negative Auswirkungen für Druckereien. Der bvdm hat daher den Europäischen Dachverband Intergraf bei der Entwicklung eines Argumentationspapiers unterstützt, um für etwaige Überlegungen aus deutschen Regierungskreisen gewappnet zu sein.
- Kampagne gegen Einkauf Aktuell
Darüber hinaus hat „Letzte Werbung“ die Webseite www.plastikpost.de freigeschaltet. Diese Webseite richtet sich gegen Einkauf Aktuell, eine in Folie eingeschweißte Postwurfsendung. Der Nutzer, der Einkauf Aktuell nicht mehr erhalten möchte, hat die Möglichkeit, ein Formular zum Widerspruch mit seinen Daten auszufüllen. „Letzte Werbung“ leitet den Widerspruch dann an die Deutsche Post weiter. Bisher haben 71.941 Haushalte dem Erhalt von Einkauf Aktuell hierüber widersprochen. Die Deutsche Post weist die Widersprüche derzeit mit Berufung auf § 174 BGB (fehlende Vollmachtsurkunde) zurück. Die Initiative „Letzte Werbung“ hat angekündigt, hiergegen gerichtlich vorzugehen.
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