Crona: Unternehmen bis 10 Beschäftigten können KfW-Schnellkredit beantragen

Der folgende Link KfW-Schnellkredit führt auf die entsprechende Webseite der KfW-Bank. Dort befinden sich sämtliche Informationen zum Schnellkreditprogramm sowie die für die Beantragung notwendigen Formulare und Merkblätter. Der Kreditantrag muss nach wie vor bei der Hausbank gestellt werden. Allerdings gibt es nun die Möglichkeit, den KfW-Schnellkredit in Höhe eines Teilbetrages ohne Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig zurückzuzahlen. Dies ist allerdings erst ab dem 20. November möglich.

  • Fördergegenstand des Kreditprogramms
    Finanziert werden sowohl Anschaffungen bzw. Investitionen als auch Betriebsmittel bzw. laufende Kosten. Unter Betriebsmittel fallen alle laufenden Kosten, wie beispielsweise Mieten und Kautionen für Büro- und Gewerberäume, Personalkosten, Leasingzahlungen, Aufwendungen für Marketingmaßnahmen, Beratungskosten, Energiekosten usw. Auch der Unternehmerlohn zählt zu den laufenden Kosten.
  • Maximales Kreditvolumen
    Grundsätzlich gilt, dass der maximale Kreditbetrag bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes aus dem Jahr 2019 pro Unternehmensgruppe beträgt. Zudem ist der maximale Kreditbetrag von der Beschäftigtengrößenklasse, in der sich das antragstellende Unternehmen befindet, abhängig.
    bis zu 10 Beschäftigten erhalten max. 300.000 Euro | zwischen 11 Beschäftigten und 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro | mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
  • Voraussetzung für die Gewährung des Kredites
    Das kreditbeantragende Unternehmen muss mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt tätig sein und Umsätze generiert haben. 2019 oder in der Summe der letzten 3 Jahre (in diesem Fall 2017 bis 2019) muss ein Gewinn erwirtschaftet worden sein. Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein.
    Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in dem KfW-Merkblatt über Unternehmen in Schwierigkeiten.
  • Kombination mit anderen Fördermitteln des Bundes oder der Länder
    Wichtig ist, dass zusätzlich zum KfW-Schnellkredit 2020 auch die Zuschüsse des Überbrückungshilfeprogramms des Bundes genutzt werden können, soweit die Förderung insgesamt unter 800.000 Euro (Gesamtnennbetrag) pro Unternehmen bleibt.
    Zudem sollen Beihilfen, die auf der Grundlage der Bundesregelung Kleinbeihilfen gewährt und spätestens bis zum Mittelabruf weiterer Beihilfen bei der KfW (teilweise oder vollständig) zurückgezahlt wurden oder auf die vor Auszahlung (teilweise oder vollständig) verzichtet wurde, nicht in die Feststellung der Überschreitung der beihilferechtlichen Obergrenze von 800.000 Euro einfließen. Diese Regelung gilt hierbei für alle Zusagen seit Beginn des Programms. Außerdem soll es künftig möglich werden, den KfW-Schnellkredit mit den aufgrund der Corona-Krise erweiterten Programmen der Bürgschaftsbanken zu kombinieren.
  • Bewertung

Weiterführende aktuelle Informationen finden Sie im KfW-Merkblatt und auf der Seite KfW-Schnellkredit.

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