Coronavirus: Maßnahmenpaket für Wirtschaft
Am Freitag, 13.03.2020, legten das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium ein umfassendes wirtschaftspolitisches Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Coronavirus-bedingten Liquiditätsengpässen bei Unternehmen vor.
Die Stützungsmaßnahmen sollen insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen zugute kommen und beinhalten Maßnahmen wie die vereinfachte Gewährung von Steuerstundungen sowie leichtere Zugänge zu Krediten.
- Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes
www.arbeitsagentur.de Kurzarbeit wegen Coronavirus beantragen
- Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
www.arbeitsagentur.de Coronavirus Informationen für Unternehmen
- Steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen
a) Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen:
Die Steuerstundung soll erleichtert werden. Die Finanzverwaltungen werden hierbei angewiesen, keine strengen Anforderungen an Unternehmen zu stellen, die Steuerstundungen beantragen. Durch das Hinausschieben des Steuerzahlungszeitpunktes soll die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt werden.
b) Steuerliche Vorauszahlungen sollen angepasst werden:
Die steuerliche Vorauszahlungspflicht wird an die durch das Coronavirus beeinträchtigte Ertragslage der Unternehmen angepasst. Dies bedeutet, dass im Falle von Coronavirus-bedingten Produktionsrückgängen und damit einhergehenden Ertragseinbußen, Steuervorauszahlungen zur Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer schnell herabgesetzt werden können.
c) Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
Falls der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, sollen Vollstreckungsmaßnahmen (wie z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge bis zum Ende dieses Jahres (31. Dezember 2020) ausgesetzt werden. - Staatliche Kreditprogramme
Neue und im Volumen unbegrenzte Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung sollen Unternehmen und Beschäftigte vor den direkten wirtschaftlichen Folgen des Virus schützen.
a) Ausbau bestehender staatlicher Kreditförderproramme
Bestehende Programme für Liquiditätshilfen sollen ausgeweitet und einfacher zugänglich gemacht werden. So werden die Zugangsbedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit – Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahre) gelockert, indem Betriebsmittelkredite erhöht werden sollen und die Finanzierungsinstrumente auch für Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu zwei Milliarden Euro (bisher: 500 Millionen Euro) geöffnet werden sollen.
b) Bürgschaftsobergrenze bei den Bürgschaftsbanken werden angehoben
Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro erhöht. Zudem erhöht der Bund seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10 %. Das Gesamtobligo bzw. die Haftung für die Verbindlichkeiten (Betriebsmittelgrenze) wird von 35 % auf 50 % angehoben. Zur Beschleunigung der Liquiditätsbereitstellung gibt der Bund den Bürgschaftsbanken die Möglichkeit, Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen zu können, sodass das Entscheidungsverfahren verkürzt wird.
Zudem wird das Großbürgschaftsprogramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) auch für Unternehmen außerhalb der Region geöffnet. Hierbei ermöglicht der Bund die Absicherung der Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Mio. Euro. Die entsprechende Bürgschaftsquote beträgt bis zu 80 %.
Zusätzlich sollen Unternehmen, die krisenbedingt mit existenzbedrohenden Finanzierungsschwierigkeiten zu kämpfen haben, Sonderprogramme seitens der KfW-Bank angeboten werden. Diese Programme müssen allerdings zunächst der EU-Kommission vorgelegt werden, damit die Kommission diese im Einklang mit den beihilferechtlichen Vorschriften genehmigen kann.
Insgesamt sind die Maßnahmen zur Stärkung der Liquiditätsausstattung der Unternehmen im Volumen unbeschränkt. Im Bundeshaushalt steht für diese Maßnahmen ein Garantierahmen von rund 460 Milliarden Euro zur Verfügung, wobei zu betonen ist, dass dieser Rahmen – im Falle der Notwendigkeit – zeitnah um bis zu 93 Milliarden Euro erhöht werden kann.
Das Paket ist in seiner Gesamtheit als umfassend und zielgenau zu bewerten, da durch die Sofortmaßnahmen der kontinuierlichen Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit der Unternehmen (vorerst) entgegengewirkt werden kann. Zudem betonten beide Minister auch, dass im Falle einer gesamtwirtschaftlichen Rezession, die angesichts des globalen und damit den Exportsektor stark belastenden Charakters der Krise, weitere Maßnahmen, wie ein Konjunkturpaket und eventuell auch staatliche Beteiligungen an bestimmten Unternehmen nicht ausgeschlossen werden können.
- Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus eingerichtet.
Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr: 0 30 18615 1515
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