Corona: Zweites Steuerhilfegesetz ab 1. Juli in Kraft
Die Einzelmaßnahmen im Überblick
- Befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli
- Volumenmäßige Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags
- Degressive Abschreibung für Wirtschaftsgüter
- Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer
Die vom Bundesrat angenommene Fassung des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes finden Sie hier.
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