Corona: Virtuelle Betriebsratsarbeit während der Pandemie
Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung wurden – befristet bis zum 31. Dezember 2020 – Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes beschlossen.
Die Teilnahme an Sitzungen betriebsverfassungsrechtlicher Gremien sowie die Beschlussfassung mittels Video- oder Telefonkonferenz wird danach vorübergehend zugelassen (§ 129 BetrVG-neu). Dabei muss aber sichergestellt werden, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Eine Aufzeichnung ist unzulässig.
Dies gilt entsprechend für Einigungsstellen und Wirtschaftsausschüsse. Auch Betriebsversammlungen können mittels audiovisueller Einrichtungen durchgeführt werden.
Die Regelungen sollen rückwirkend zum 1. März in Kraft treten. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales sind unter folgendem Link erreichbar: Drucksache 19/18753 Beschlussempfehlung und Bericht
Über die weiteren mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung verbundenen Änderungen werden wir gesondert informieren.
- Bewertung des bvdm
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