Corona: Verlängerung der Hilfen bis Ende 2021

Die Verlängerung betrifft zum einen die Überbrückungshilfe III Plus, bei der es bei der Antragsschwelle eines Corona-bedingten Umsatzeinbruchs von mindestens 30 Prozent wie auch bei der Beantragung durch prüfende Dritte bleibt. Einzig nicht verlängert wird innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus die Restart-Prämie, mit der der Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtert wurde. Demgegenüber wird der Eigenkapitalzuschuss verlängert.

Zum anderen wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige bis Jahresende nutzbar sein.

Die Antragstellung erfolgt bei den ÜBH III nach wie vor ausschließlich in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt über die bekannte Online-Antragsplattform des Bundes. Die FAQ-Listen werden derzeit überarbeitet und sollen zeitnah veröffentlicht werden.

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