Corona: Stundung Mitgliedsbeiträge BG ETEM
Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) ermöglicht Stundung von Mitgliedsbeiträgen. Die entsprechenden Anträge können formlos gestellt werden.
Die hohen finanziellen Belastungen, die durch die Corona-Pandemie auch bei Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) verursacht werden, sind der Berufsgenossenschaft bewusst.
Deshalb hat die BG ETEM angekündigt, dass sie – soweit der gesetzliche Rahmen es zulässt – die Möglichkeiten für die Stundung von Mitgliedsbeiträgen ausschöpfen will, um außergewöhnliche Härten für Unternehmen abzufedern. Die Berufsgenossenschaft will damit die staatlichen Hilfsangebote ergänzen.
Welche Hilfen bietet die BG ETEM im Einzelnen?
- Unternehmen mit BG ETEM-Beiträgen von mehr als 1.000 Euro können diese in drei Teilzahlungen zahlen.
- Die Stundung kann bereits mit der nächsten Teilzahlung, die am 15. Mai 2020 fällig ist, genutzt werden. Der nächste reguläre Beitragsbescheid der BG ETEM wird im Juli mit der Fälligkeit 15. August verschickt.
- Statt einer vollständigen Stundung können auch Ratenzahlungen vereinbart werden. Dadurch kann verhindert werden, dass immer mehr Beitragsschulden auflaufen.
- Ziel der BG ETEM ist es zudem, den Mitgliedsbeitrag für die BG-Eigenumlage weiter so stabil zu halten, wie in den vergangenen Jahren.
Wie kann von der Stundungsmöglichkeit Gebrauch gemacht werden?
- Anträge auf die Stundungen sollten die Mitgliedsnummer enthalten
- Formlos per E-Mail an die Adresse mailto:ba.koeln@bgetem.de
- Fragen zu BG ETEM-Beiträgen
✆ 0221 3778 1800