Corona-Steuerhilfegesetz: Gemeinsame Initiative von vieler Verbänden
Der bvdm fordert in einem gemeinsamen Verbändeschreiben mit 36 weiteren Verbänden die Berücksichtigung von drei zentralen liquiditätsschonenden Regelungen im derzeit beratenen Corona-Steuerhilfegesetz. Diese drei Regelungen umfassen die Rücknahme der Vorfälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen, eine zeitliche und volumenmäßige Ausdehnung des gesetzlichen Verlustrücktrags sowie die Schaffung einer sogenannten „Corona-Rücklage“, die den Vorjahresgewinn temporär mindern und nach dem Einsetzen der konjunkturellen Erholung wieder aufgelöst werden soll.
Zur Stärkung der Liquidität der Corona-geschädigten Unternehmen während der derzeitigen Krise hat die Bundesregierung bis zum jetzigen Zeitpunkt weitreichende und vom monetären Volumen her umfangreiche Maßnahmen beschlossen, die zweifelsfrei als positiv zu bewerten sind. Die jüngsten Entwicklungen vieler konjunktureller Indikatoren deuten jedoch darauf hin, dass die gesamtwirtschaftliche Erholung mehr Zeit in Anspruch nehmen wird als noch vor einigen Wochen seitens von namenhaften Wirtschaftsforschungsinstituten prognostiziert wurde.
Um während dieser Zeit die Aufrechterhaltung der Liquidität möglichst vieler durch die Coronakrise geschwächter Unternehmen zu gewährleisten, fordert der bvdm in einem gemeinsamen Verbändeschreiben mit 36 weiteren Spitzen- und Dachverbänden (darunter auch BDI, ZAW und Gesamtmetall) der deutschen Wirtschaft die Berücksichtigung von drei zentralen liquiditätsstärkenden Hilfsmaßnahmen im – am 27. Mai und 28. Mai im Bundestag beratenen – Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise („Corona-Steuerhilfegesetz“).
Die in dem Schreiben an die Bundesminister Olaf Scholz (Bundesfinanzminister), Peter Altmaier (Bundeswirtschaftsminister) und Helge Braun (Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts) geforderten Regelungen umfassen folgende Maßnahmen:
- Zeitliche Ausdehnung und volumenmäßige Ausweitung des Verlustrücktrags
- Schaffung einer steuerfreien „Corona-Rücklage“
- Rücknahme der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
Insgesamt sollen diese Maßnahmen die Unternehmen schnell und unbürokratisch dabei unterstützen ihre wirtschaftliche Existenz aufrechtzuerhalten und die Krisenzeit mit dem geringstmöglichen Schaden zu überstehen.
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