Corona-Sonderzahlungen für Beschäftigte
- Die Zahlung
Bis zum 31.12.2020 können Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern eine Zahlung von bis zu 1.500,00 € zur Abmilderung der besonderen Belastungen durch die Corona Pandemie zukommen lassen. Diese Zahlung kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen.Neufassung des BMF-Schreibens vom 9. April 2020 zum Download.
Die Konditionen
Die Zuwendung darf jedoch nicht Gratifikationen oder andere Jahresleistungen ersetzen, sondern muss zusätzlich gezahlt werden.
Die Zahlung der „Corona-Leistung“ ist vom Arbeitgeber zu dokumentieren. Es bietet sich deshalb an, dass die Zahlung auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung als Corona Sonderzahlung ausgewiesen wird. - Die Bewertung
Die Zahlung des „Corona-Zuschusses“ wird bislang als steuerfrei bewertet. In der Literatur wird die Auffassung vertreten, dass an den Begriff der “besonderen Belastung“ keine zu hohen Ansprüche gestellt werden dürfen. Allein der Umstand, dass eine Pandemie vorliegt, reicht aus.
Gleichwohl gibt es bislang keine Sicherheit darüber, dass die Finanzämter vor Ort die Steuerfreiheit ohne einen – wie auch immer gearteten – Nachweis einer Mehrbelastung anerkennen. - Die vdmno-Unterstützung
Die Mustervereinbarung können Sie hier bestellen.