Corona: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht
Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Sie tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und am 7. April 2023 außer Kraft. Arbeitgeber müssen ab Oktober 2022 im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung über geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz im Betrieb entscheiden. Die in der Verordnung erwähnte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wird im Rahmen des Arbeitsstättenausschusses noch erarbeitet.
Die SARS-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung finden Sie in elektronischer Form hier: Amtliche Veröffentlichungen – Bundesanzeiger
Einzige Änderung im Vergleich zur verabschiedeten Textversion im Bundeskabinett ist in §1 (3). Hier ist nun ein allgemeiner Verweis auf die Berücksichtigung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel erfolgt, es wird jedoch kein Datum der Veröffentlichung mehr genannt.
Eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, die die jetzt in Kraft tretende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung konkretisieren soll, wird derzeit noch im zuständigen Gremium des Arbeitsstättenausschusses (ASTA) erarbeitet. Am 13. Oktober 2022 wird eine Sitzung des Gremiums dazu stattfinden.
Wir werden Sie über den weiteren Verlauf hierzu informieren.