Corona: Einheitlicher neuer Arbeitsschutzstandard
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einheitliche Arbeitsschutzstandards zum Umgang mit dem Coronavirus veröffentlicht. Darin enthalten sind Hinweise zu betrieblichen Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen. Auch die Berufsgenossenschaft informiert.
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards
Im Rahmen der Überlegungen zum schrittweisen Hochfahren der aufgrund der Corona-Pandemie massiv reduzierten wirtschaftlichen Aktivitäten hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Papier mit neuen Arbeitsschutzstandards vorgelegt. Die finale Fassung dieser „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards“ wurde am 16. April 2020 innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und vom Kabinett als Empfehlung beschlossen. Das Papier soll regelmäßig angepasst werden.
Danach muss der Arbeitsschutz um Maßnahmen zum Infektionsschutz, insbesondere Hygienemaßnahmen, ergänzt werden. Abläufe müssen so organisiert werden, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander bzw. zu Dritten haben. Auch bei der Arbeit gilt grundsätzlich der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern. Bei unvermeidlichem direktem Kontakt muss der Arbeitgeber für zusätzlichen Schutz sorgen.
- Bewertung des bvdm
- Informationen und Hotline der BG ETEM
Die BG ETEM veröffentlicht auf ihrer Internetseite Hinweise zu allgemeinen Präventionsmaßnahmen sowie branchenspezifischen Tätigkeiten.
Diesen Link finden Sie auf unserem Forum.
Zudem bietet die BG ETEM eine Corona-Hotline für Präventionsfragen an.
Diese erreichen Sie unter: 0221 3778-7777.