Corona: neue Regeln für Bürgertests
Mit Inkrafttreten der Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung am 30. Juni 2022 haben nicht mehr ausnahmslos alle Anspruch auf kostenlose Corona-Schnelltests (sog. Bürgertests). Ein Anspruch auf kostenlose Bürgertests besteht nur noch unter bestimmten Voraussetzungen. Bürgertests mit einer Eigenbeteiligung von 3 Euro stehen Menschen bei Nachweis erhöhter Risikoexposition – wie z. B. Besuch von Veranstaltungen in Innenräumen – zu. Symptomatischen Personen empfiehlt das Bundesgesundheitsministerium, zum Arzt zu gehen und sich dort testen zu lassen.
Weitere Informationen zur Auslegung und Umsetzung der neuen Coronavirus-Testverordnung, insbesondere auch zu den Nachweis-Anforderungen für die Inanspruchnahme der Bürgertests, finden sich in den aktualisierten FAQs des Bundesgesundheitsministeriums zur Coronavirus-Testverordnung.
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